Kulturzentrum Fohlenhof

KULTURZENTRUM FOHLENHOF

Feiern Sie mit uns!

Das einzigartige, zwischen 1905 und 1910 im Auftrag des Baron Gutmann errichtete Gebäudeensemble, wurde seinerzeit als Gestüt samt Rennbahn genutzt. Seit 1933 im Besitz des Fürstenhauses Liechtenstein dienten die Gebäude in den letzten Jahrzehnten aber lediglich als Werkstätte und Wohnhaus.

Das historische Gebäude wurde revitalisiert und unter Erhalt der Altsubstanzen auf den neuesten Stand gebracht. Die Wiederbelebung des alten Gestüts wird in der Region notwendige Impulse für Veranstaltungen unterschiedlicher Art setzen.

 

Paket

Preis

 Inhalt des Paketes

Paket in der Größe     S   
€ 300
Küche, Kutschenbar, Gewölbe, WC inkl. Betriebskosten und Endreinigung 
Paket in der Größe     L
€ 600
Küche, Kutschenbar, Gewölbe, Saal, WC inkl. Betriebskosten und Endreinigung
Paket in der Größe     XL
€ 900
Küche, Kutschenbar, Gewölbe, Saal, Rossstall, WC inkl. Betriebskosten und Endreinigung
Rossstall ohne Kulturzentrum
€ 200
Rossstall inkl. Betriebskosten und Endreinigung
Sitzungspauschale f. Kalwanger Vereine
€ 200
Inkl. Betriebskosten und Endreinigung
Tischtücher (eckig)
€ 5
Pro Stück
Tischtücher (rund)
€ 15
Pro Stück

 

 


Heiraten in Kalwang

Herzlich Wilkommen im Standesamt Kalwang!

Wir können Ihnen außer unserem Trauungssaal im Gemeindeamt auch unser Kulturzentrum Fohlenhof in Kalwang als Trauungsort anbieten. 

 

Dokumente für österreichische Staatsbürger:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis akademische Grade

 

Wenn Sie bereits verheiratet oder verpartnert waren:

  • zusätzlich Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen und/ oder  Partnerschaftsurkunden aller früher begründeten eingetragenen Partnerschaften
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früherern Ehen (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der materiellen Rechtskraft), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en, bzw. Sterbeurkunde der Ehepartnerin/ des  Ehepartners, sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/ des Partners

 

Wenn Sie ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben:

  • zusätzlich Geburtsurkunde/n des oder der gemeinsamen Kinder
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit wenn vorhanden

 

Für Anfragen und Terminreservierungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

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Standesamt und Bürgerservice

Wolfgang Doppelreiter
03846 / 8271 211

 

 

 

 

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